Umrüstung auf Autogas
In der heutigen Zeit in der es wichtiger ist denn je um zum Umweltschutz beizutragen, ist die Umstellung auf Autogas nach wie vor eine interessante Alternative.
Wir von Autohaus Stadie sind ein qualifizierter Fachbetrieb der über eine langjährige Erfahrung im Umbau von Fahrzeugen auf Autogas (LPG – Liquified Petroleum Gas) verfügt.
Für viele kommt aber eine Umrüstung ihres Benziners infrage. Der Einbau sollte nur in qualifizierten Fachbetrieben erfolgen.
Von Billig-Umbauten im benachbarten Ausland ist abzuraten. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Problemen bei der anschließenden Abnahme durch TÜV oder Dekra aufgrund fehlender Genehmigungsunterlagen, insbesondere des Abgasgutachtens. Ferner kann es Probleme bei Service, Wartung und Gewährleistung geben.
Übrigens
Rund 400.000 Pkw sind mit Autogas auf Deutschlands Straßen unterwegs. Autofahrer schätzen den alternativen Antrieb aus zwei Gründen: Geringe Kraftstoffkosten und niedrigere CO₂-Werte.
Fiat bietet mit dem Fiat500 und dem Panda 2 LPG-Modelle ab Werk an.
Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichem Gespräch ausführlich darüber.
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Kosten: Steuervorteile für Autogas
Autogas (LPG) genießt wie Erdgas (CNG) als alternativer Kraftstoff Steuervorteile. Als Grund werden Vorteile bezüglich des CO₂-Ausstoßes angegeben. 2017 wurde die Steuerbegünstigung verlängert. Diese verringert sich aber schrittweise und endet am 31.12.2022. Die Steuersätze von Erdgas und Autogas sind bezogen auf den Energiegehalt etwa gleich hoch und deutlich niedriger als die von Benzin und Dieselkraftstoff. Darüber hinaus kann die Nachrüstung einer Autogasanlage zu einer Reduzierung der Kfz-Steuer führen. Dies gilt jedoch nur für Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009, für die die neue Kfz-Steuer auf CO₂-Basis gilt, bzw für Pkw, die zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, bei denen die neue CO₂-Steuer günstiger ist als die alte Hubraumsteuer. Voraussetzung für die Anerkennung des Autogas-CO₂-Wertes bei nachgerüsteten Fahrzeugen ist, dass der entsprechende Wert im Abgasgutachten der Autogasanlage vermerkt ist und bei der Abnahme der Anlage in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird. Bei Neuwagen ab Werk ist das bereits erledigt.
Steuersätze Autogas | Für 1000 Kilo | Für 1 Liter |
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1.1.2020 bis 31.12.2020 | 271,79 Euro | 14,68 Cent |
1.1.2021 bis 31.12.2021 | 317,53 Euro | 17,15 Cent |
1.1.2022 bis 31.12.2022 | 363,94 Euro | 19,65 Cent |
ab 1.1.2023 | 409,00 Euro | 22,09 Cent |